Datenschutzverletzung

Aus Datencockpit
Version vom 8. März 2018, 16:32 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten (auch: "Datenschutzverletzung", "Datenpanne" oder "Datenzwischenfall") muss gem. Artikel 33 jedenfalls dokumentiert werden. Innerhalb von 72h muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen, es sei denn es ist voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gekommen.)

Verletzung.png

 

Datenschutzverletzungen

derzeit keine Verletzungen gefunden...

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle (siehe Art. 4 DSGVO)